Fragen & Antworten

Wer kann teilnehmen?

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Alle weiterführenden Schulen der Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf, unabhängig von den Ausgangsbedingungen oder dem derzeitigen Stand von Bewegungsangeboten an der Schule.

Mit welchen Projektideen kann man sich bewerben?

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Entwickeln Sie Ideen zur Bewegungsförderung an Ihrer Schule. Auf folgende Themenschwerpunkte kann sich das Bewegungsprojekt beziehen:

  • Neue Sportarten kennenlernen /den Weg in den Sportverein erleichtern
  • Mehr Bewegung in den Schulalltag bringen
  • Soziales Lernen: Konfliktbewältigung, Gewaltprävention, Kampfsport, Selbstbehauptung, Selbstsicherheit
  • Sporthelferausbildung
  • Inklusion/Integration
  • Abenteuer/Klettern/Natur

Gerne können Sie auch Projektideen einreichen, die keinem der Themenschwerpunkte zuzuordnen sind. 

Muss für die Bewerbung bereits eine Kooperation mit einem Sportverein bestehen?

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Nein, es muss zur Bewerbung noch keine Kooperation bestehen. Sie sollte jedoch im Laufe der Projektumsetzung angebahnt werden.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

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Mit der Fördersumme können Maßnahmen wie Fortbildungen für Lehrkräfte und Sporthelfer, Übungsleiterkosten, in das Gesamtkonzept eingebundene Projekttage, Spielfeste oder Vorträge finanziert werden. Materialkosten können nicht übernommen werden.

Welche Hilfe gibt es bei der Antragstellung?

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Vor der Antragstellung vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrer Projektkoordinatorin.
Gemeinsam besprechen Sie das Konzept und Sie bekommen eine unmittelbare Einschätzung, ob Ihr Vorhaben den Vorgaben der Initiative entspricht. Auch während Bewerbungsphase und Umsetzung der Maßnahmen steht Ihnen die Projektkoordinatorin bei Fragen oder Problemen zur Verfügung.

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

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Wenn Sie das Beratungsgespräch geführt haben, können Sie sich mit Ihrem ausgearbeiteten Konzept online bewerben.

Wer wählt die Projekte aus?

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Ein Gremium, das aus einem Sportwissenschaftler sowie je einem Vertreter des NRW-Schulministeriums und der AOK Rheinland/Hamburg besteht, wählt die förderfähigen Projekte aus.

Wie hoch ist die Fördersumme?

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Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach Bedarf und Umfang der Maßnahmen. Mit der Kooperationsvereinbarung erhalten Sie zeitgleich die Information über die Höhe des Förderbetrages. Maximal sind 5.500 Euro pro Schule für zwei Schuljahre vorgesehen.

Dürfen Schulen sich mehrmals bewerben?

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Das dürfen sie. Jedoch muss die neue Bewerbung eine andere Projektidee haben. Eine weitere Finanzierung eines bereits über „Fit durch die Schule“ geförderten Angebots über den Projektzeitraum von zwei Jahren hinaus ist grundsätzlich nicht möglich.